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AGB TOUREN


1. Vertragsschluss

1.1 Sie können bei mir schriftlich, mündlich, fernmündlich oder elektronisch reservieren. Eine Anmeldung, mit der Sie mir den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich anbieten, nehme ich jedoch nur schriftlich entgegen.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflicht Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch mich zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss händige ich Ihnen die Reisebestätigung aus.

1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von mir vor, an das ich für die Dauer von 10 Tagen gebunden bin. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist dem neuen Angebot nicht widersprechen.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise darf ich nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB entgegennehmen. Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung fällig. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig, wenn ich bis dahin die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 5.8 genannten Gründen absagen kann.

2.2 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis € 75,- nicht, darf ich den vollen Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangen.


3. Leistungen

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

3.2 Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für mich bindend. Ich behalte mir jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die ich Sie vor Buchung informiere.


4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von mir nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind mir gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2 Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.3 Ich bin verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls biete ich Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an.

4.4 Ich behalte mir vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Gebühren für behördliche Genehmigungen etc. oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 3 Monate liegen.

4.5 Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung setze ich Sie unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage vor Reiseantritt, in Kenntnis. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ich in der Lage bin, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus meinem Angebot anzubieten.

4.6 Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach meiner Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung mir gegenüber geltend machen.


5. Rücktritt und Kündigung, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn schriftlich von der Reise zurücktreten. Massgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei mir.

5.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an, so kann ich Ersatz für meine Aufwendungen verlangen. Ich kann diesen Ersatzanspruch pauschalieren. Treten Sie bis 15 Tage vor Beginn der Reise zurück, ist mir eine Bearbeitungsgebühr von € 25,- zu erstatten. Bei Rücktritt vom 14. bis zum 7. Tag vor Reisebeginn wird die Hälfte des Reisepreises fällig, danach ist mir der volle Reisepreis zu erstatten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt Ihnen offen.

5.3 Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder sonstige Änderungen vorgenommenen (Umbuchungen), kann ich bis 30 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.
Erfolgen Ihre Umbuchungswünsche nach Ablauf der Fristen, kann ich den Wunsch, sofern die Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziff. 5.1 – 5.2 und gleichzeitiger Neuanmeldung berücksichtigen. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5.4 Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Ich kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

5.5 Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie mir gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

5.6 Im Falle eines Rücktritts kann ich von Ihnen die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

5.7 Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so werde ich mich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht jedoch nicht.

5.8 Ich kann bis 2 Wochen vor Reiseantritt kündigen, wenn eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sie werden unverzüglich von der Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis gesetzt und erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

5.9 Ohne Einhaltung der Frist, auch nach Antritt der Reise, kann ich kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet meiner Abmahnung nachhaltig stören oder Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündige ich, so behalte ich den Anspruch auf den Reisepreis; muss mir aber den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die ich aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlange, einschliesslich der mir von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

5.10 Wegen aussergewöhnlicher Umstände, die bei Vertragsschluss nicht voraussehbar waren, insbesondere höhere Gewalt, können sowohl Sie als auch ich auch nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen, wenn wegen dieser Umstände die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Ich kann in diesem Fall für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.


6. Haftung , Gewährleistung, Mitwirkungspflichten

6.1 Ich hafte im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a. die gewissenhafte Reisevorbereitung;
b. die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Leistungsträgers;
c. die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern ich nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt habe
d. die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
e. für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.

6.2 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Ich kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, oder in der Weise Abhilfe schaffen, dass ich eine gleichwertige Ersatzleistung erbringe.

6.3 Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.

6.4 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leiste ich innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - zweckmässiger Weise durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, mir erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von mir verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird. Sie schulden mir den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.

6.5 Wenn nicht der Mangel der Reise auf einem Umstand beruht, den ich nicht zu vertreten habe, können Sie unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.


7. Mitwirkungspflichten, Haftungsbeschränkung

7.1 Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

7.2 Meine vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a. soweit ein Schaden bei Ihnen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b. soweit ich für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich bin.

7.3 Für alle Ihre Schadensersatzansprüche gegen mich aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, hafte ich bei Personenschäden bis € 100.000,- je Kunde und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise EUR 5.000,- . Liegt der Reisepreis über EUR 1.333,-, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Ich empfehle in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

7.4 Ich hafte nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

7.5 Ich hafte nicht für Leistungsstörungen, die darauf beruhen, dass Sie oder Ihr Motorrad den Anforderungen an die gebuchte Reise nicht genügen.

7.6 Ein Schadensersatzanspruch gegen mich ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.


8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

8.1 Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei mir geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur dann geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.

8.2 Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden soll. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem ich die Ansprüche schriftlich zurückweise. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.


9. Pass-, Visa- und sonstige Vorschriften

9.1 Besitzen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft, unterrichte ich Sie über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften einer Auslandsreise sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

9.2 Ich hafte selbst dann nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie mich mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass ich die Verzögerung zu vertreten habe.

9.3 Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Dies gilt vor allem für die Vorschriften über die Zulassung von Kraftfahrzeugen, die Fahrerlaubnis, die gesetzliche Haftpflichtversicherung und im Strassenverkehr. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, sie sind durch eine schuldhaft Falsch- oder Nichtinformation von mir bedingt.


10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen,Gerichtsstand

10.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

10.2 Sie können mich nur an meinem Geschäftssitz verklagen.

10.3 Für Klagen, die ich gegen Sie erhebe, ist Ihr Wohnsitz maßgebend. Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind, kann ich an meinem Geschäftssitz verklagen.



Stand
04/2007