1.
Vertragsschluss
1.1 Sie können bei mir schriftlich, mündlich, fernmündlich oder
elektronisch reservieren. Eine Anmeldung, mit der Sie mir den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich anbieten, nehme ich jedoch nur schriftlich entgegen.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung
mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflicht Sie wie für Ihre
eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine entsprechende Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch mich zustande. Die Annahme
bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss händige
ich Ihnen die Reisebestätigung aus.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab,
so liegt ein neues Angebot von mir vor, an das ich für die Dauer von 10 Tagen
gebunden bin. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots
zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist dem neuen Angebot nicht
widersprechen.
2. Bezahlung
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise darf ich nur gegen Aushändigung
des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB entgegennehmen. Mit
Vertragsabschluss wird eine Anzahlung fällig. Weitere Zahlungen werden zu den
vereinbarten Terminen, spätestens bei Aushändigung oder Zugang der
Reiseunterlagen fällig, wenn ich bis dahin die Reise nicht mehr aus den in
Ziffer 5.8 genannten Gründen absagen kann.
2.2 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung
ein und übersteigt der Reisepreis € 75,- nicht, darf ich den vollen
Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangen.
3. Leistungen
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben
in der Reisebestätigung.
3.2 Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für mich bindend. Ich
behalte mir jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der
Prospektangaben zu erklären, über die ich Sie vor Buchung informiere.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig
werden und die von mir nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
mir gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und
den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3 Ich bin verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder
-abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls biete ich
Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an.
4.4 Ich behalte mir vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten
Preise im Fall der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Gebühren
für behördliche Genehmigungen etc. oder einer Änderung der für die
betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich
deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 3 Monate liegen.
4.5 Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung setze ich Sie unverzüglich, spätestens
jedoch 14 Tage vor Reiseantritt, in Kenntnis. Preiserhöhungen nach diesem
Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im
Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ich in der Lage bin,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus meinem Angebot anzubieten.
4.6 Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach meiner Erklärung über
die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung mir gegenüber geltend
machen.
5. Rücktritt und Kündigung, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn schriftlich von der Reise zurücktreten.
Massgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei mir.
5.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an, so kann
ich Ersatz für meine Aufwendungen verlangen. Ich kann diesen Ersatzanspruch
pauschalieren. Treten Sie bis 15 Tage vor Beginn der Reise zurück, ist mir eine
Bearbeitungsgebühr von € 25,- zu erstatten. Bei Rücktritt vom 14. bis zum 7.
Tag vor Reisebeginn wird die Hälfte des Reisepreises fällig, danach ist mir
der volle Reisepreis zu erstatten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt
Ihnen offen.
5.3 Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise für einen Termin,
der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der
Unterkunft oder sonstige Änderungen vorgenommenen (Umbuchungen), kann ich bis
30 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.
Erfolgen Ihre Umbuchungswünsche nach Ablauf der Fristen, kann ich den Wunsch,
sofern die Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom
Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziff. 5.1 – 5.2 und gleichzeitiger
Neuanmeldung berücksichtigen. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur
geringfügige Kosten verursachen.
5.4 Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihnen ein
Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Ich kann dem
Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
5.5 Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie mir gegenüber
als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten
entstehenden Mehrkosten.
5.6 Im Falle eines Rücktritts kann ich von Ihnen die tatsächlich
entstandenen Mehrkosten verlangen.
5.7 Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise
oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so werde ich mich bei den
Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Ein
Anspruch auf Erstattung besteht jedoch nicht.
5.8 Ich kann bis 2 Wochen vor Reiseantritt kündigen, wenn eine
ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sie werden unverzüglich
von der Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis gesetzt und erhalten den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
5.9 Ohne Einhaltung der Frist, auch nach Antritt der Reise, kann ich kündigen,
wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet meiner Abmahnung nachhaltig stören
oder Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündige ich, so behalte ich den
Anspruch auf den Reisepreis; muss mir aber den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die ich aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlange, einschliesslich
der mir von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
5.10 Wegen aussergewöhnlicher Umstände, die bei Vertragsschluss nicht
voraussehbar waren, insbesondere höhere Gewalt, können sowohl Sie als auch ich
auch nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen, wenn wegen dieser Umstände
die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Ich kann in
diesem Fall für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu
erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
6. Haftung , Gewährleistung, Mitwirkungspflichten
6.1 Ich hafte im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns
für:
a. die gewissenhafte Reisevorbereitung;
b. die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Leistungsträgers;
c. die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen
Reiseleistungen, sofern ich nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung
der Prospektangaben erklärt habe
d. die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
e. für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
6.2 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe
verlangen. Ich kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert, oder in der Weise Abhilfe schaffen, dass ich eine
gleichwertige Ersatzleistung erbringe.
6.3 Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise können
Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der
Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des
Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert
gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft
unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
6.4 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und
leiste ich innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - zweckmässiger Weise
durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise
infolge eines Mangels aus wichtigem, mir erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn
Abhilfe unmöglich ist oder von mir verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung
des Vertrages durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird. Sie
schulden mir den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des
Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.
6.5 Wenn nicht der Mangel der Reise auf einem Umstand beruht, den ich
nicht zu vertreten habe, können Sie unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
7. Mitwirkungspflichten, Haftungsbeschränkung
7.1 Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu
vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre
Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben.
Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch
auf Minderung nicht ein.
7.2 Meine vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a. soweit ein Schaden bei Ihnen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
b. soweit ich für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich bin.
7.3 Für alle Ihre Schadensersatzansprüche gegen mich aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, hafte ich
bei Personenschäden bis € 100.000,- je Kunde und Reise. Die Haftungsbeschränkung
für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise EUR 5.000,- . Liegt der Reisepreis
über EUR 1.333,-, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
beschränkt. Ich empfehle in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse den
Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
7.4 Ich hafte nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.
Sportveranstaltungen, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung
ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
7.5 Ich hafte nicht für Leistungsstörungen, die darauf beruhen, dass
Sie oder Ihr Motorrad den Anforderungen an die gebuchte Reise nicht genügen.
7.6 Ein Schadensersatzanspruch gegen mich ist insoweit beschränkt oder
ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen
beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen
den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen
geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist.
8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
8.1 Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise müssen
Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise
bei mir geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur dann
geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden sind.
8.2 Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung
beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden soll. Haben Sie
solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag
gehemmt, an dem ich die Ansprüche schriftlich zurückweise. Ansprüche aus
unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
9. Pass-, Visa- und sonstige Vorschriften
9.1 Besitzen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft, unterrichte ich Sie über
Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften einer Auslandsreise
sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer
Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
9.2 Ich hafte selbst dann nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie
mich mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass ich die Verzögerung
zu vertreten habe.
9.3 Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Dies gilt vor allem für die
Vorschriften über die Zulassung von Kraftfahrzeugen, die Fahrerlaubnis, die
gesetzliche Haftpflichtversicherung und im Strassenverkehr. Alle Nachteile,
insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung
dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, sie sind
durch eine schuldhaft Falsch- oder Nichtinformation von mir bedingt.
10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen,Gerichtsstand
10.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
10.2 Sie können mich nur an meinem Geschäftssitz verklagen.
10.3 Für Klagen, die ich gegen Sie erhebe, ist Ihr Wohnsitz maßgebend.
Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind,
kann ich an meinem Geschäftssitz verklagen.
Stand 04/2007